Kraus GbR - Ingenieure & Architekten

Geisaer Str. 20
36466 Dermbach

Tel.:  036964 / 950 50
Fax:  036964 / 764 7
E-Mail:  infokraus-gbrde

Kraus GbR - Ingenieure & Architekten

Wir sind ein Ingenieur- und Architektenteam, das sparsam und kostenbewusst arbeitet und sehen es als unsere Aufgabe, zu angemessenen Kosten zu bauen, um mit einem Minimum an Aufwand für die Nutzer eine maximale Lebensqualität zu erreichen. Mit unseren Partnern entwickeln wir für Sie Ressourcen- und Energiesparende Gesamtkonzepte unter Einsatz innovativer Technologien. 

Das Büro fühlt sich einer Architektur verpflichtet, die unter Berücksichtigung der Interessen unserer Auftraggeber die funktionalen Anforderungen und hohe handwerkliche und gestalterische Qualität in den Vordergrund stellt.

Unsere Leistungen

Um Sie über die gesamte Bauphase maximal zu entlasten, bieten wir Ihnen umfassende Leistungen im Bereich Hoch- und Tiefbau.

Bauplanung

Bauplanung
Wir übernehmen alle planerischen Leistungen, die zur Realisierung Ihres Bauprojekts erforderlich sind.
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Ausschreibung

Ausschreibungen
Wir übernehmen für Sie die Ausschreibung für Ihr Bauprojekt.
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Bauüberwachung

Bauüberwachung
Wir übernehmen für Sie die Bauüberwachung bei Ihrem Projekt.
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Bauwerkserhaltung

Bauwerkserhaltung
Der Umgang mit historischer, unter Denkmalschutz stehender Bausubstanz ist eines unserer Spezialgebiete.
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3D-Visualisierung

3D-VISUALISIERUNG
Wir erstellen auf Wunsch auch zusätzliche 3D-Visualisierungen.
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Brandschutz

Brandschutzplanung
Wir beraten Sie und entwickeln Brandschutzkonzepte in Abstimmung mit der Architektur.
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Die Kraus GbR informiert

Neue ThürFeuVO (Thüringer Feuerungsverordnung) seit 10. August 2009 in Kraft. - Download hier

EnEV 2009 gilt seit 1. Oktober 2009: Die neue, verschärfte Energieeinsparverordnung für Gebäude. Mehr unter: www.enev-online.de

Rauchmelderpflicht in Thüringen
Eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen wurde durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung vom 05.02.2008 begründet.

Dem § 46 der Thüringer Bauordnung in der Fassung vom 16. März 2004 (GVBl. S. 349) wird folgender Absatz 4 angefügt:

"(4) In Wohnräumen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

Eine Nachrüstverpflichtung für Altbauten ist nicht vorgesehen.

Neue Verordnungen
Das Baurecht verpflichtet ab dem 1.1.2009 bei den Heizungsanlagen neuer Häuser zur Einbeziehung eines Mindestanteils erneuerbarer Energien und zur Einhaltung der neuen Richtwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Es handelt sich um Grenzwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf, für die spezifischen Trans-missionswärmeverluste des Gebäudes und für den Wärmedurchgangskoeffizienten bestimmter Bauteile.

Diese Werte verschärfen die bisherigen energetischen Anforderungen um 30%. Bis 2012 soll eine Verschärfung um weitere 30% folgen.